Finanzkrise – Hintergründe, Fakten und Ratschläge

Gold, Silber und Steuern

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Wer in Gold investiert, kann Steuern sparen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss es sich dafür um Anlagegold handeln. Das ist der Fall, wenn der Feingehalt bei mindestens 995/1000 liegt. Ansonsten fällt der reguläre Mehrwertsteuersatz an. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sind Goldmünzen in ihrem Prägeland ein anerkanntes Zahlungsmittel, reicht auch ein Feingehalt von 900/1000, damit diese als Anlagegold gelten. Beispiele sind der Krügerrand, der American Eagle und die Wiener Philharmoniker Goldmünzen. Der Nennwert muss sich nicht auf der Münze befinden, aber die Prägung muss nach 1800 erfolgt sein.

Anders sind die steuerlichen Regelungen für Silber. Barren und Münzen dieses Edelmetalls unterliegen in Deutschland immer der Mehrwertsteuerpflicht. Das Bundesfinanzministerium reduziert diese allerdings für einige Anlagemünzen auf sieben Prozent, beispielsweise für den australischen Koala oder die kanadische Maple Leaf Silbermünze.

Ein weiterer Vorteil einer Anlage in Gold, Silber & Co. sind die steuerfreien Gewinne. Wer sein Geld in physische Edelmetalle investiert, spart Steuern, wenn der Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten erfolgte – das gilt allerdings nicht für Buchgeld. Ansonsten werden Gewinne ab 600 Euro in der Einkommenssteuererklärung angegeben. Die Abgeltungssteuer entfällt hingegen immer.