Finanzkrise – Hintergründe, Fakten und Ratschläge

Zugewiesenes Gold

Bei zugewiesenem Gold handelt es sich um physisches Gold, das nach dem Kauf Ihr direktes Eigentum ist. Es befindet sich in einem Tresor und nicht in einem Schließfach, für das die Bank eine jährliche Gebühr verlangt. Zugewiesenes Gold kostet eine geringe Lagergebühr, die eine Versicherung beinhaltet.

Sie kaufen einen Goldbarren mit einer bestimmten Herstellungsnummer, einem gewissen Gewicht und einer Feinheit von beispielsweise 995/1000. Mit diesen Prägungen wird Ihnen das Gold zugewiesen – es ist Ihr Eigentum. Die Tresorfirma hat keine Ansprüche auf das Gold, sondern tritt lediglich als Verwahrer auf. Sie können das Edelmetall auch jederzeit verkaufen.

Das Gegenteil von zugewiesenem Gold ist ein Goldkonto. Es ist zwar preiswerter, aber Sie wären nur ein Gläubiger des Unternehmens, welches das Gold verwahrt – es gehört nicht direkt Ihnen.